Für alle, die gerade frisch ALG I bekommen haben oder frisch gekündigt wurden — und sich endlich selbstständig machen wollen.
Dein ALG I läuft weiter, plus 300 € im Monat obendrauf — 6 Monate lang, danach optional 9 weitere Monate je 300 €. Deine Gründungsberatung ist über den AVGS zu 100 % gefördert. Ohne Vorkasse.
Teilnehmer, die mit unserer Begleitung den Gründungszuschuss bekommen haben — so sieht das auf dem Konto aus.
Echte Kontoauszüge von Teilnehmern — Auszahlungen der Bundesagentur für Arbeit. Beträge individuell verschieden (abhängig vom ALG I).
Originale WhatsApp-Nachrichten von Teilnehmern.
Die Agentur für Arbeit unterscheidet zwei Förderungen. Wir holen beide für dich ab.
Dein persönlicher Coach begleitet dich über mehrere Wochen — von der Idee bis zum bankfähigen Businessplan. Komplett über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert.
Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit stellt dir einen AVGS aus (Ermessensleistung). Ob das bei dir passt, prüfen wir kostenlos im Erstgespräch.
Finanzielle Sicherheit für den Start: Dein ALG I läuft weiter, plus 300 € monatlich — damit du dein Geschäft aufbaust, ohne sofort voll vom Umsatz leben zu müssen.
Erst rechnen, dann prüfen — 100 % kostenlos & unverbindlich
Näherung: ALG I ≈ 60 % deines letzten Nettoeinkommens (mit Kind 67 %) — die exakte Höhe berechnet die Agentur für Arbeit.
Nach deinen Angaben kommen Gründungszuschuss und geförderte Beratung grundsätzlich für dich in Betracht. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deinen genauen Anspruch (u. a. den Restanspruch von mind. 150 Tagen) und rechnen deine mögliche Förderhöhe aus.
Wichtig: Dein ALG-I-Anspruch verbraucht sich mit jedem Bezugstag. Für den Gründungszuschuss brauchst du bei Gründung noch mind. 150 Tage Restanspruch — je früher du startest, desto entspannter.
Schreib uns kurz deine Situation — wir melden uns schnellstmöglich, in der Regel innerhalb eines Werktags, mit deiner persönlichen Förder-Einschätzung. Kein Verkaufsdruck.
Mit dem Klick auf WhatsApp startest du selbst einen Chat mit uns — du gehst keine Verpflichtung ein. Hinweise zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Die Agentur für Arbeit verlangt zum Start der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I. Liegt dein Rest darunter, ist der Gründungszuschuss in der Regel nicht mehr möglich.
Wenn du dir bei der genauen Restdauer unsicher bist, melde dich trotzdem kurz — wir schauen gemeinsam auf deinen Bescheid.
Hinweise zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung aus dem ALG I (Arbeitslosenversicherung). Wer ausschließlich Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, kann ihn in aller Regel nicht beantragen — hier greift stattdessen das Einstiegsgeld, das anders funktioniert und über das Jobcenter läuft.
Wir sind auf den Weg über die Agentur für Arbeit (ALG I) spezialisiert und möchten dir keine falschen Versprechungen machen.
Der Gründungszuschuss setzt einen Anspruch auf ALG I voraus. Sobald eine Kündigung im Raum steht, lohnt sich das Gespräch sofort — dann sichern wir frühzeitig deinen Anspruch.
Hinweise zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung.
Den Behörden-Papierkram übernehmen wir — du konzentrierst dich auf dein Business.
In einem kostenlosen Gespräch klären wir, ob AVGS und Gründungszuschuss für dich passen.
Du bekommst alle Unterlagen und Vorlagen für die Agentur für Arbeit — kein Behörden-Stress.
Zertifizierte Experten erstellen mit dir Business- und Finanzplan inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung.
Antrag fristgerecht einreichen, Förderung sichern — und mit fertigem Plan gründen.
„Daniel hat mich bei meinem Gründungszuschuss begleitet und ich bin bis heute richtig dankbar dafür. 🙏🏼 Mein Fall war nicht ganz Standard, sondern an der ein oder anderen Stelle etwas tricky. Aber Daniel hat mir von Anfang an total viel Sicherheit gegeben, mir alles verständlich erklärt und immer wieder Mut gemacht. Ich musste immer nur grob meine Antworten und Infos geben — er und sein Team haben daraus alles Weitere erstellt, vom Businessplan bis zu den nötigen Unterlagen. Am Ende habe ich den Gründungszuschuss bekommen — und ich bin mir sicher, dass Daniels Unterstützung dabei ein riesiger Faktor war. 🙌🏼 Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen."

Das Saventis® Bildungsinstitut begleitet Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit — mit persönlicher Betreuung und staatlicher Förderung, zu 100 % kostenfrei.
Unser Geschäftsführer ist seit seinem 18. Lebensjahr selbstständig und weiß, wie herausfordernd der Start sein kann. Deshalb gibt er heute die Begleitung weiter, die er sich damals selbst gewünscht hätte — mit echtem Fokus auf individuelle 1:1-Betreuung.
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind wir berechtigt, staatlich geförderte Maßnahmen durchzuführen. Unser Versprechen: Finden wir keine Förderung für dich, entstehen keinerlei Kosten.